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Kanalanschlussbeitrag; Ausnahmen für bäuerliche Wohngebäude

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/67bbl 2005, 119 Heft 3 v. 1.6.2005

Aufhebung

§ 13 Abs 2, Anl 1 Z 1 lit b krnt GdKanalG; Art 7 B-VG

Der Begriff der „ausschließlich landwirtschaftlichen Wohnzwecken dienenden Wohnungen“ ist - aus gleichheitsrechtlichen Gründen - so weit auszulegen, dass auch „forstwirtschaftlichen Wohnzwecken“ dienende Wohnungen darunter fallen.

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