§§ 9 Abs 1 Z 1 und 6 sbg BauPolG; § 17 Abs 1 Z 6 sbg ROG 1998
Im Unterschied zum gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren ist im Bauverfahren im Zusammenhang mit der Flächenwidmung (hier: „Gewerbegebiet“) nicht die Zulässigkeit einer speziellen Betriebsanlage, sondern die Zulässigkeit des Betriebstyps zu überprüfen.