Aufhebung
§ 22 Abs 2 letzter Satz nö BauO 1996; §§ 41, 42 AVG
Die Rechtsfolge des Verlustes der Parteistellung tritt nur dann ein, wenn die betroffene Partei bei der nachweislichen Verständigung vom Einlangen des Baubewilligungsantrages auf diese Rechtsfolge bei nicht fristgerechter Erhebung von Einwendungen hingewiesen wurde.