Abweisung
§§ 6 Abs 2, 54 nö BauO 1996
Dem Nachbarn kommen auch bei „Bauwerken im ungeregelten Baulandbereich“ (§ 54 nö BauO 1996) keine weitergehenden Mitspracherechte zu, als sie in § 6 Abs 2 nö BauO 1996 umschrieben sind.
Abweisung
§§ 6 Abs 2, 54 nö BauO 1996
Dem Nachbarn kommen auch bei „Bauwerken im ungeregelten Baulandbereich“ (§ 54 nö BauO 1996) keine weitergehenden Mitspracherechte zu, als sie in § 6 Abs 2 nö BauO 1996 umschrieben sind.