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Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Belichtung der Hauptfenster

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/61bbl 2004, 112 Heft 3 v. 1.6.2004

Abweisung

§§ 6 Abs 2, 54 nö BauO 1996

Dem Nachbarn kommen auch bei „Bauwerken im ungeregelten Baulandbereich“ (§ 54 nö BauO 1996) keine weitergehenden Mitspracherechte zu, als sie in § 6 Abs 2 nö BauO 1996 umschrieben sind.

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