Abweisung
§ 6 Abs 1 Z 3 nö BauO 1996; § 8 AVG
Nachbarn, deren Grundstücke weiter als 14 m vom Baugrundstück entfernt liegen, haben keine Parteistellung.
Abweisung
§ 6 Abs 1 Z 3 nö BauO 1996; § 8 AVG
Nachbarn, deren Grundstücke weiter als 14 m vom Baugrundstück entfernt liegen, haben keine Parteistellung.