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Säumnis; Devolution; sachlich in Betracht kommende Oberbehörde

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/146bbl 2003, 233 Heft 6 v. 1.12.2003

§ 2 Abs 1 nö BauO 1996; § 60 Abs 2 nö GemO; § 27 VwGG

Bei Säumnis des Gemeindevorstandes als Berufungsbehörde ist der Gemeinderat als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde anzurufen.

VwGH 17.6.2003, 2003/05/0010

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