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Instandsetzung von Gebäuden; Bewilligungspflicht; Bewilligungsfreiheit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/147bbl 2003, 233 Heft 6 v. 1.12.2003

Aufhebung

§§ 14 Z 4, 17 Abs 1 Z 4 nö BauO 1996

Solange wesentliche Teile eines Bauwerkes vorhanden bleiben, kommt deren (bewilligungsfreie) Instandsetzung iSd 17 Abs 1 Z 4 nö BauO 1996 in Betracht.

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