Abweisung
§ 71 wr BauO
Der Umstand, dass von der gesetzlichen Bebaubarkeit wesentlich abgewichen wird, vermag eine Versagung der Baubewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes zu begründen.
Abweisung
§ 71 wr BauO
Der Umstand, dass von der gesetzlichen Bebaubarkeit wesentlich abgewichen wird, vermag eine Versagung der Baubewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes zu begründen.