§ 364c ABGB; § 216 EO
Die Einverleibung eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes hindert nicht die Zwangsversteigerung der Liegenschaft zur Hereinbringung einer Forderung, für die ein Pfandrecht mit besserem Rang haftet.
OGH 7. 8. 2001, 1 Ob 58/01p