Aufhebung
§§ 1 Abs 2 und 2 Abs 2 wr GaragenG; § 129 Abs 10 wr BauO
Baupolizeiliche Aufträge betreffend Flächen, die ohne erforderliche Bewilligung dem Einstellen von Kraftfahrzeugen dienen, sind an die Eigentümer und nicht an etwaige Pächter oder Mieter zu richten.