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Adressat baupolizeilicher Aufträge

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/6bbl 2002, 25 Heft 1 v. 15.2.2002

Aufhebung

§§ 1 Abs 2 und 2 Abs 2 wr GaragenG; § 129 Abs 10 wr BauO

Baupolizeiliche Aufträge betreffend Flächen, die ohne erforderliche Bewilligung dem Einstellen von Kraftfahrzeugen dienen, sind an die Eigentümer und nicht an etwaige Pächter oder Mieter zu richten.

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