Abweisung
§ 21 bgld BauG 1997
Einwendungen betreffend die Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes stellen auch dann kein Nachbarrecht dar, wenn sie von einer Gemeinde erhoben werden.
Abweisung
§ 21 bgld BauG 1997
Einwendungen betreffend die Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes stellen auch dann kein Nachbarrecht dar, wenn sie von einer Gemeinde erhoben werden.