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Brandschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/145bbl 2001, 224 Heft 6 v. 15.12.2001

Abweisung

§ 23 Abs 3 lit g krnt BauO 1996

Aus den ganz allgemeinen, dem öffentlichen Interesse dienenden (Baubewilligungs-) Kriterien des § 17 krnt BauO (hier: Gesundheitsschutz) können keine über § 23 Abs 3 lit g krnt BauO (Brandschutz) hinausgehenden Nachbarrechte abgeleitet werden.

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