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Abstandsflächen; Begriff „Nebengebäude“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/146bbl 2001, 224 Heft 6 v. 15.12.2001

Aufhebung

§§ 4 Z 6, 51 Abs 1 nö BauO 1996

Ein „Nebengebäude“ erfordert nicht nur eine Unterordnung hinsichtlich des Ausmaßes, sondern auch eine funktionale Zuordnung zum Verwendungszweck des Hauptgebäudes.

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