Abweisung
§ 6 Abs 1 Z 3 nö BauO 1996; § 8 AVG
Mit dem Begriff „Baugrundstück“ ist jenes Grundstück gemeint, das dem grundbuchsrechtlichen Begriff des Grundstückes entspricht und das bebaut werden soll.
Abweisung
§ 6 Abs 1 Z 3 nö BauO 1996; § 8 AVG
Mit dem Begriff „Baugrundstück“ ist jenes Grundstück gemeint, das dem grundbuchsrechtlichen Begriff des Grundstückes entspricht und das bebaut werden soll.