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Parteistellung; Begriff „Baugrundstück“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/147bbl 2001, 225 Heft 6 v. 15.12.2001

Abweisung

§ 6 Abs 1 Z 3 nö BauO 1996; § 8 AVG

Mit dem Begriff „Baugrundstück“ ist jenes Grundstück gemeint, das dem grundbuchsrechtlichen Begriff des Grundstückes entspricht und das bebaut werden soll.

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