Abweisung
§ 32 oö ROG 1994; § 3 Z 6 BauTG 1994
Der Anwendungsbereich des § 3 Z 6 oö BauTG wird im Baubewilligungsverfahren durch speziellere Normen reduziert, wenn der Bebauungsplan bereits auf die Größe des Baukörpers und topographische Bedingungen eingeht.