Aufhebung
§ 40 Abs 2 und 3 stmk BauG 1995; § 38 AVG
Der rechtmäßige Bestand einer baulichen Anlage kann in einem Baubewilligungsverfahren eine Vorfrage darstellen. § 40 Abs 3 stmk BauG verpflichtet die Behörde nicht, zwingend in einem getrennten Verfahren einen Feststellungsbescheid zu erlassen.