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Tankstellenbuffet; Sonderflächen; Begriff „Raststätte“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/157bbl 2001, 232 Heft 6 v. 15.12.2001

Aufhebung

§ 43 Abs 1 lit a und b tir ROG 1997

Auch ein Tankstellenbuffet, das Möglichkeit zur Rast und Einnahme von Speisen gegen Entgelt (wenn auch in kleinerem Umfang) bietet, ist eine „Raststätte“.

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