Aufhebung
§ 43 Abs 1 lit a und b tir ROG 1997
Auch ein Tankstellenbuffet, das Möglichkeit zur Rast und Einnahme von Speisen gegen Entgelt (wenn auch in kleinerem Umfang) bietet, ist eine „Raststätte“.
Aufhebung
§ 43 Abs 1 lit a und b tir ROG 1997
Auch ein Tankstellenbuffet, das Möglichkeit zur Rast und Einnahme von Speisen gegen Entgelt (wenn auch in kleinerem Umfang) bietet, ist eine „Raststätte“.