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Parteistellung des Nachbarn; Rechtsnachfolge; Präklusion

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/95bbl 2001, 149 Heft 4 v. 15.8.2001

§ 431 ABGB; § 6 Abs 1 Z 3 nö BauO 1996; §§ 8, 42 AVG

Das Eigentum geht auf den Erwerber schon im Zeitpunkt des Einlangens des (vom Grundbuchsgericht erst später bewilligten und vollzogenen) Grundbuchsgesuches über.

Hat der Rechtsvorgänger keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben des Bauwerbers erhoben, muss er die damit eingetretenen Rechtsfolgen (Präklusion, Verlust der Parteistellung, Nichterlangung der Parteistellung) gegen sich gelten lassen.

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