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Baubewilligungspflicht; rechtsirrige Auskunft

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/96bbl 2001, 149 Heft 4 v. 15.8.2001

§ 24 Abs 1 Z 1 oö BauO 1994

Eine rechtsirrig erteilte Auskunft, ein bestimmtes Gebäude sei nicht baubewilligungspflichtig, vermag eine schriftliche Baubewilligung nicht zu ersetzen.

VwGH 6. 3. 2001, 2000/05/0006

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