§§ 3 Abs 1, 26 Abs 1 Z 1 WEG
Wer nicht über den erforderlichen Mindestanteil verfügt, kann § 3 Abs 1 WEG zufolge auch kein Wohnungseigentum erwerben, was wiederum die Nichtigkeit des Wohnungseigentumsvertrages und einer darauf beruhenden Verbücherung nach sich zieht. Die Nichtigkeit des Wohnungseigentums und der darauf beruhenden Grundbuchseintragungen wird im Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 1 WEG nur erläuternd bemerkt, aber nicht ausgesprochen.