§§ 1157, 1169 ABGB
Die Fürsorgepflicht des Werkbestellers umfasst neben dem Schutz des Lebens und der Gesundheit des Werkunternehmers und seiner Dienstnehmer auch die Arbeitsstätte, die auch eine Baustelle sein kann (hier: Absturz eines Kranwagens)
§§ 1157, 1169 ABGB
Die Fürsorgepflicht des Werkbestellers umfasst neben dem Schutz des Lebens und der Gesundheit des Werkunternehmers und seiner Dienstnehmer auch die Arbeitsstätte, die auch eine Baustelle sein kann (hier: Absturz eines Kranwagens)