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Mitwirkungspflichten des Antragsstellers; keine Derogation von Sonderverfahrensrecht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/73bbl 2001, 115 Heft 3 v. 15.6.2001

Abweisung

§§ 21 Abs 3, 26 Abs 4 lit a 2. HS tir BauO 1998; §§ 39, 82 Abs 7 AVG

Den Bestimmungen der §§ 21 Abs 3 und 26 Abs 4 lit a, 2. HS tir BauO über die Mitwirkungspflichten des Antragsstellers wurde durch die AVGNov BGBl I 158/1998 nicht derogiert.

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