Aufhebung
§§ 2 Abs 16, 6 Abs 3 lit b tir BauO 1998
Bei der Berechnung der Abstände baulicher Anlagen zu den Grundstücksgrenzen bleiben untergeordnete Bauteile bis zu 1,50 m außer Betracht.
Aufhebung
§§ 2 Abs 16, 6 Abs 3 lit b tir BauO 1998
Bei der Berechnung der Abstände baulicher Anlagen zu den Grundstücksgrenzen bleiben untergeordnete Bauteile bis zu 1,50 m außer Betracht.