Abweisung
§ 4 Abs 2 vlbg BauG 1972
Die nachbarschützende Wirkung des § 4 Abs 2 vlbg BauG erstreckt sich auf die gesamte Liegenschaft bis an die Grundgrenze.
Abweisung
§ 4 Abs 2 vlbg BauG 1972
Die nachbarschützende Wirkung des § 4 Abs 2 vlbg BauG erstreckt sich auf die gesamte Liegenschaft bis an die Grundgrenze.