Aufhebung
§ 18 Abs 4 vlbg RPlG 1996
Die Zulässigkeit von betriebserforderlichen Wohnräumen auf Freiflächen ist nicht von vornherein ausgeschlossen.
Aufhebung
§ 18 Abs 4 vlbg RPlG 1996
Die Zulässigkeit von betriebserforderlichen Wohnräumen auf Freiflächen ist nicht von vornherein ausgeschlossen.