Aufhebung
§ 25 Abs 2 S 1 tir BauO 1998; Art 7 B-VG
Unterläuft der eng gefasste Nachbarbegriff das weiter gefasste Mitspracherecht, ist der Nachbarbegriff mangels sachlicher Rechtfertigung verfassungswidrig.
Aufhebung
§ 25 Abs 2 S 1 tir BauO 1998; Art 7 B-VG
Unterläuft der eng gefasste Nachbarbegriff das weiter gefasste Mitspracherecht, ist der Nachbarbegriff mangels sachlicher Rechtfertigung verfassungswidrig.