§ 472 ABGB
Das Recht auf Duldung des Abbruchs von Gebäuden zugunsten einer bestimmten Person stellt eine einverleibungsfähige Dienstbarkeit dar.
OGH 21. 11. 2000, 6 Ob 281/00k
§ 472 ABGB
Das Recht auf Duldung des Abbruchs von Gebäuden zugunsten einer bestimmten Person stellt eine einverleibungsfähige Dienstbarkeit dar.
OGH 21. 11. 2000, 6 Ob 281/00k