§ 1168a ABGB
Zwar besteht die Warnpflicht des Unternehmers grundsätzlich auch gegenüber einem sachkundigen und sachverständig beratenen Besteller, doch darf die Prüfpflicht gem § 1168a ABGB nicht überspannt werden.
OGH 6. 10. 2000, 1 Ob 144/00h
§ 1168a ABGB
Zwar besteht die Warnpflicht des Unternehmers grundsätzlich auch gegenüber einem sachkundigen und sachverständig beratenen Besteller, doch darf die Prüfpflicht gem § 1168a ABGB nicht überspannt werden.
OGH 6. 10. 2000, 1 Ob 144/00h