§§ 1295 ff ABGB; § 51 Abs 1 Z 1 JN
Schadenersatzansprüche aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter fallen in die Zuständigkeit der Handelsgerichte, wenn der Schutzwirkung entfaltende Vertrag ein Handelsgeschäft eines Kaufmannes ist.
OGH 17. 8. 2000, 4 Ob 203/00g