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Zulässigkeit eines WE-Anwartschaftsvertrages

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/11bbl 2001, 26 Heft 1 v. 15.2.2001

§ 6 Abs 2 Z 3 KSchG

Eine Vereinbarung im WE-Anwartschaftsvertrag, wonach es dem Bauträger freisteht, die Baupläne und die Ausgestaltung des Wohnneubaues aus sachlich gerechtfertigten Gründen noch abzuändern, sofern dies nicht eine wesentliche Änderung des Vertragsobjektes bedeutet, widerspricht nicht § 6 Abs 2 Z 3 KSchG.

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