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Zusammentreffen nachbarrechtlicher und vertraglicher Haftung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/9bbl 2001, 25 Heft 1 v. 15.2.2001

§§ 364a, 1295 ff ABGB

Die verschuldensunabhängige Haftung des Nachbarn aus § 364a ABGB und die Haftung des von diesem beauftragten Werkunternehmers wegen Verletzung einer vertraglichen Schutzpflicht gegenüber einem Dritten führt zu einer solidarischen Haftung beider.

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