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Fertigstellungsanzeige; Verwaltungsstrafe

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/8bbl 2001, 24 Heft 1 v. 15.2.2001

Aufhebung

§ 128 Abs 4 wr BauO

Nur wenn die Fertigstellungsanzeige nicht vollständig belegt ist, besteht ein Benützungsverbot gem § 128 Abs 4 wr BauO. Für den Fall der Unrichtigkeit der vorgelegten Bestätigung enthält diese Bestimmung keine Sanktion.

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