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Unterirdischer, oberirdischer Bau

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/6bbl 2001, 23 Heft 1 v. 15.2.2001

Abweisung

§§ 6 Abs 3 und 7 Abs 2 tir BauO 1998

Bei der Beurteilung einer baulichen Anlage als oberirdisch oder unterirdisch ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch maßgeblich, ob sich eine bauliche Anlage nach der Bauführung über dem Gelände oder unter dem Gelände befindet.

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