§ 13 Abs 1 und 2 stmk BauG 1995
Die Abstandsregelung des § 13 Abs 1 stmk BauG 1995 ist nicht einzuhalten, wenn der Altbestand auf dem Nachbargrundstück die Grenzabstandsregelung des § 13 Abs 2 stmk Baug 1995 nicht einhält.
VwGH 29. 6. 2000, 99/06/0087