Aufhebung
§ 134a wr BauO
Die Einhaltung der inneren Baufluchtlinie dient auch dem Schutz des seitlichen Nachbarn. Dem seitlichen Nachbarn steht daher ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der inneren Baufluchtlinie zu.
Aufhebung
§ 134a wr BauO
Die Einhaltung der inneren Baufluchtlinie dient auch dem Schutz des seitlichen Nachbarn. Dem seitlichen Nachbarn steht daher ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der inneren Baufluchtlinie zu.