§ 16 Abs 2 wr KleingartenG
Stützmauern zur Schaffung einer höhergelegenen Geländeterrasse durch Anschüttung sind keine für die kleingärtnerische Nutzung erforderliche Anlagen, wenn bei den umliegenden Kleingärten die kleingärtnerische Nutzung in der vorgegebenen, natürlich gewachsenen Höhenlage vorgenommen wird.