Abweisung
§ 19 Abs 2 lit b Z 3 wr BauO
Die erforderliche Sicherstellung einer Verbindung zum ausgebauten Straßennetz ist auch mit einer vertraglich ausbedungenen Servitut gegeben.
Abweisung
§ 19 Abs 2 lit b Z 3 wr BauO
Die erforderliche Sicherstellung einer Verbindung zum ausgebauten Straßennetz ist auch mit einer vertraglich ausbedungenen Servitut gegeben.