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Bauen auf fremdem Grund; Verwendungsanspruch; mehrpersonales Verhältnis

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/272bbl 1999, 244 Heft 6 v. 15.12.1999

§ 1041 ABGB

Die Verwendungsklage steht im mehrpersonalen Verhältnis jedenfalls dann nicht zu, wenn die Vermögensverschiebung ihren Rechtsgrund im Gesetz oder in einem Vertrags- oder sonstigen Schuldverhältnis oder zumindest vertragsähn­lichen Verhältnis zwischen dem Verkürzten (Verwendungskläger) und dem Mittelsmann findet.

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