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Begriff der „Maisonette“

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/273bbl 1999, 245 Heft 6 v. 15.12.1999

§§ 914 f, 923 ABGB

Der Begriff der „Maisonette“ erweckt die Erwartungshaltung, dass ein Wohnen im engeren Sinn auf zwei Ebenen möglich ist und dass sowohl das Untergeschoß als auch das Obergeschoß als Aufenthaltsort in Anspruch genommen werden kann.

OGH 15. 7. 1999, 6 Ob 67/99t

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