Art 18 Abs 1 RL 93/37/EWG ; §§ 16 Abs 5, 52 Abs 1, 55 Abs 2 BVergG
Art 18 Abs 1 der RL 93/37/EWG idgF verpflichtet den Auftraggeber nicht, den Auftrag dem einzigen Bieter zu erteilen, der für geeignet gehalten wurde, an der Ausschreibung teilzunehmen.