Art 6 MRK; Art 83 Abs 2 B-VG; Art 2 Abs 1 lit b RMRL 89/665/EWG ; §§ 99, 101 wr LVergG (aF)
Der Wiener Vergabekontrollsenat lässt aufgrund seines besonderen organisatorischen Naheverhältnisses zur Stadtbaudirektion Zweifel an seiner vollständigen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit als Tribunal iSv Art 6 EMRK entstehen.