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Skontoabzug bei Tilgung der Werklohnforderung mittels Aufrechnung

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/178bbl 1999, 158 Heft 4 v. 15.8.1999

§§ 1165 ff, 1438 ff ABGB

Ist ein Skontoabzug bloß für den Fall „fristge­rechter Zahlung“ vereinbart, muss für eine gültige Aufrechnung die Gegenforderung jedenfalls unbestritten sein. Ist der Skontoabzug von der Barzahlung des Werkbestellers abhängig gemacht, ist die Aufrechnung unzulässig.

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