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Skontoabzug bei Leistungsverweigerungsrecht des Werkbestellers

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/177bbl 1999, 158 Heft 4 v. 15.8.1999

§§ 1052, 1167 ff ABGB

Der Werkbesteller bleibt zum Abzug des Skontos berechtigt, sofern er bei mangelhafter, jedoch der Verbesserung zugänglicher Werkleistung von ­seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht, aber nach ordnungsgemäßer Mängelbeseitigung den nun erst fällig gewordenen (Rest-) Werklohn begleicht.

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