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Konventionalstrafe bei Nichteinhaltung des Bauzeitplans - Änderung des Leistungsverzeichnisses und Unterlassen von Mitwirkungspflichten des Werkbestellers

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/179bbl 1999, 159 Heft 4 v. 15.8.1999

§§ 1165 ff, 1336 ABGB

Überschreiten die aus der Sphäre des Werkbestellers herrührenden Verzögerungen das am Umfang der Werkleistung und der Leistungskraft des Werkunternehmers abzulesende Maß des Üblichen, wird also der Zeitplan „über den Haufen“ geworfen, geht die Strafabrede mangels verbind­licher Fertigstellungsfrist ins Leere.

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