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Heranrückende Wohnbebauung; Emissionen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/6bbl 1999, 17 Heft 1 v. 15.2.1999

§§ 118 Abs 9, 62 Abs 2 nö BauO 1976; § 32 nö BauO 1996

Aus der Formulierung „Gefahren, die sich auf die Anrainergrundstücke ausdehnen können“ ist abzuleiten, dass nur solche Vorschriften subjektiv-öffentliche Rechte begründen können, die sich auf schädliche Einwirkungen beziehen, die vom Bauvorhaben ausgehen.

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