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Errichtung eines „aliud“; nachträgliche Baubewilligung; Neu-, Um- und Zubauten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/5bbl 1999, 17 Heft 1 v. 15.2.1999

§ 19 Abs 2 und 4 nö ROG 1976 idF 8000-10

Wird anstatt eines bewilligten Vorhabens ein „aliud“ errichtet und in der Folge dessen Bewilligung beantragt, liegt in Bezug auf das ursprünglich bewilligte Projekt weder ein Umbau noch ein Zubau vor; es handelt sich vielmehr um einen (hier: flächenwidmungsplanwidrigen) Neubau.

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