vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflichtveranlagung – Teil 2, Heft 09/2025

BBi 2025, 3 Heft 9 v. 10.9.2025

Die übrigen Pflichtveranlagungsgründe des § 41 Abs. 1 EStG lauten:

Z3: Krankengeld, Rehabilitationsgeld oder Wiedereingliederungsteilzeitgeld (L3), Truppenübungen (L4), Insolvenz-Entgelt-Fonds (L7), BUAK (L20 immer, L9 und L21 bei Gleichzeitigkeit z.B. mit L1), Dienstleistungsscheck (L15), rückbezahlte Pflichtversicherungs-/Pensionsbeiträge (L5)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!