BFG vom 18.03.2025, RV/7100510/2020: Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin (Bf) ist eine GmbH, die im Bereich der Planung, Ausführung, dem Verkauf und der Vermietung von Kabelkanälen tätig ist. Sie befindet sich seit der Gründung vollständig im Eigentum eines einzigen Gesellschafters, der zugleich als Alleingeschäftsführer fungiert.

