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Gemischt genutzte Arbeitsmittel, Heft 09/2025

BBi 2025, 2 Heft 9 v. 10.9.2025

BFG vom 28.5.2024, RV/7102019/2022

Sachverhalt:

Die Arbeitnehmerveranlagung der Bf. war zunächst aufgrund der dem Finanzamt vorliegenden Informationen durchgeführt worden. Gegen den Bescheid wurde Beschwerde eingebracht und es wurden Werbungskosten iHv € 4.655,04 unter Beilage einer Aufstellung der Ausgaben sowie der dazugehörenden Rechnungen geltend gemacht.

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