Der Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 konkretisiert die Anwendung der mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 eingeführten Möglichkeit, Gebäude steuerneutral zum Buchwert (§ 6 Z 4 letzter Satz EStG) zu entnehmen. Diese Regelung gilt seit 1. Juli 2023 und wurde in den Randziffern 6428 und 6442d der EStR näher ausgeführt. Besonders relevant ist die Neuregelung für Fälle, in denen ein Gebäude aus dem Betriebsvermögen entnommen und anschließend vermietet wird. Entscheidend ist dabei, wie der Entnahmewert festgelegt wird und welchen Einfluss dieser auf die außerbetriebliche Abschreibung (AfA) hat.

